Ist es beim Verkauf einer Immobilie in Namibia möglich, den Kaufpreis im Ausland zu erhalten?
Manchmal möchte ein Immobilienverkäufer, der ein ausländisches Bankkonto, beispielsweise in Deutschland, besitzt, den Kaufpreis im Ausland, d. h. auf sein deutsches Bankkonto, erhalten, anstatt dass der Käufer das Geld nach Namibia bringt, um den Verkäufer zu bezahlen.
Die Artikel 6 und 7 der namibischen Devisenkontrollbestimmungen von 1961 sehen im Wesentlichen vor, dass der Kaufpreis nach Namibia gezahlt und dort empfangen werden muss. Der Verkaufserlös muss innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb des Anspruchs in der Republik Namibia eingehen. Sollte der Käufer die Immobilie später verkaufen wollen, kann er die Gelder nicht nach Deutschland zurückführen, da er keinen Nachweis dafür hätte, dass er das Geld überhaupt nach Namibia gebracht hat.
Artikel 6 befasst sich mit der Deklaration von Devisen, die von Inländern erworben wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bank von Namibia über alle in das Land kommenden Fremdwährungen informiert ist, was dazu beiträgt, deren Zuflüsse zu verfolgen und zu kontrollieren.
Artikel 7 ist umfassender und verpflichtet Einwohner zur Angabe sämtlicher ausländischer Vermögenswerte, nicht nur von Bargeld. Dazu gehören auch Bankkonten, Investitionen und sonstige im Ausland gehaltene Vermögenswerte. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bank of Namibia über den Umfang der ausländischen Vermögenswerte namibischer Einwohner informiert ist. Diese Vorschriften helfen der Bank of Namibia, den Devisenfluss zu überwachen und die Einhaltung der Devisenkontrollvorschriften zu gewährleisten. Möchte ein Verkäufer seinen Kaufpreis im Ausland erhalten, muss er die erforderliche Genehmigung der Bank of Namibia einholen.
Haben Sie Fragen zum Grundstückskauf in Namibia als Ausländer oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns!
Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nicht als Rechtsberatung gedacht sind. Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und weder Etzold-Duvenhage noch seine Mitarbeiter haften für direkte oder indirekte Verluste, die durch das Vertrauen auf den Inhalt dieses Artikels entstehen. Dieser Artikel beschränkt sich auf Angelegenheiten des aktuellen namibischen Rechts. Für den Fall, dass der Inhalt dieses Dokuments für einen Leser relevant ist, empfehlen wir dem Leser, sich für Rechtsberatung an seinen Anwalt zu wenden.