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of estates

Die Verwaltung von Nachlässen und die Nachlassplanung erfordern spezielle Fähigkeiten und Einsichten. Erlauben Sie uns, diese Last für Sie mit der Präzision und dem Einfühlungsvermögen zu schultern, die sie verdient. Darüber hinaus umfassen unsere Dienstleistungen die streitige Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche, die Erstellung von Testamenten, Testamentsvollstreckung, und die Gründung von Stiftungen. Immer mehr Erbfälle weisen einen Bezug zum Ausland und zum ausländischen Erbrecht auf. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen Erblasser und Erben unterschiedliche nationale Vorschriften sowie internationale Verordnungen und gegebenenfalls bilaterale Abkommen beachten. Ein typisches Beispiel ist der deutsche Erblasser mit Grundbesitz in Namibia. Das internationale Erbrecht der jeweiligen Länder bestimmt, welches nationale (deutsche oder namibische) Recht auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden ist. Wir unterstützen sie gerne bei der Nachfolgeplanung und Erbfallabwicklung mit Auslandsbezug.

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