Rechtsgebiete

Inkasso / Forderungseinzug

und Vollstreckung

Grundsätzlich ist mit dem Wort „Inkasso“ die Einziehung ausstehender Forderungen gemeint. Diese können sich beispielsweise aus offenen Rechnungen oder anderen Verbindlichkeiten ergeben. Wir übernehmen die Beitreibung Ihrer Forderungen. Sie werden unterstützt durch eine langjährige Erfahrung im Inlands- und Auslandsinkasso und Forderungsmanagement. Zu unserem Mandantenkreis zählen hier Unternehmen, Betriebe, Banken, aber ebenso Privatpersonen. Neben Mahn- und Vollstreckungsbescheiden ist auch die Beitreibung im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu nennen (Lohn- und Gehaltspfändungen, Kontopfändungen usw.) Unser Service konzentriert sich darauf, die kostengünstigsten und zeitnahesten Ergebnisse für unsere Kunden zu erzielen. Zu allen Fragen des Inkassorechts sind wir gerne mit unserem Team kompetent an Ihrer Seite. Insbesondere bei offenen oder bestrittenen Forderungen benötigt es eine hohe Sachkompetenz. Durch unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise können wir Sie bestens beraten.

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