
Grenzüberschreitendes Erben
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sollte Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung entsprechend anpassen. So kann der letzte Wille auch tatsächlich wie gewünscht umgesetzt werden. – von Barbara Brandstetter Im vergangenen Jahr haben rund 1,3 Millionen








