Teil 1 – Erbfälle mit Auslandsbezug zu Deutschland und Namibia

Close-up of an ethnic businessman's hands signing a document with a pen, wearing a suit and gold watch.

Nach welcher Rechtsordnung richtet sich die Erbfolge, wenn ein deutscher Staatsbürger in Namibia wohnt und dort verstirbt? 

Namibia verfügt über ein nicht kodifiziertes Rechtssystem, das nicht auf eine einzige, klar abgegrenzte Rechtsquelle zurückgreift. Stattdessen stützt sich das namibische Recht auf mehrere Säulen: die Verfassung, die vom Parlament erlassenen Gesetze, das Völkerrecht, die richterliche Rechtsprechung sowie das Gewohnheitsrecht. Zusätzlich ziehen die Gerichte häufig die südafrikanische Rechtsprechung heran, weil sie im namibischen Kontext als überzeugende, wenn auch nicht verbindliche Autorität gilt. Nur einzelne Rechtsbereiche, etwa das Gesellschaftsrecht oder die gesetzlich geregelte Erbfolge, sind bereits kodifiziert.

Wenn sich Erbangelegenheiten über Ländergrenzen erstrecken, müssen sowohl Erblasser als auch Erben nicht nur die jeweiligen nationalen Gesetze, sondern auch internationale Verordnungen und ggf. bilaterale Abkommen im Blick behalten. Ein klassisches Beispiel ist ein Deutscher, der in Namibia Grundbesitz hält. In einem solchen Fall entscheidet das internationale Erbrecht der betroffenen Staaten, ob das deutsche oder das namibische nationale Recht für die Rechtsnachfolge nach dem Tod Anwendung findet.

Wenn ein deutscher Staatsbürger in Namibia verstirbt, richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem namibischen Recht, sofern der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt (lex domicilii) dort hatte. Dies gilt gemäß dem internationalen Privatrecht in Namibia sowie der EU-Erbrechtsverordnung, die festlegt, dass der letzte gewöhnliche Aufenthalt maßgebend ist. Der Erblasser kann jedoch in einem Testament eine Rechtswahl treffen und bestimmen, welches Recht anwendbar sein soll.

Die rechtliche Behandlung unbeweglichen Vermögens folgt dem Recht des Staates, in dem es sich befindet (lex rei sitae). Deutsches Recht für die Immobilien in Deutschland. Namibisches Recht für die Immobilien in Namibia.

Wenn ein deutscher Staatsbürger mit Vermögen in Namibia kein Testament hatte, wird sein Vermögen gemäß der Intestate Succession Ordinance von 1946 (Verordnung über die gesetzliche Erbfolge von 1946), in der die gesetzliche Erbfolge geregelt wird, verteilt. Nach dieser Regelung wird der Nachlass nach einem klar definierten Schema auf den überlebenden Ehegatten, dessen Kinder, die Eltern oder die Geschwister verteilt.

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