Apostille einfach erklärt
Wenn Sie eine namibische Urkunde, wie beispielsweise eine Geburts-, Sterbe-, Heirats- oder Scheidungsurkunde, in Deutschland vorlegen möchten, dann werden Sie in aller Regel die Echtheit der Urkunde garantiert müssen. Das alleinige Vorlegen des Dokuments reicht hierzu meist nicht aus. Deshalb kann eine Urkunde für die Verwendung im Ausland auf besondere Weise beglaubigt werden. Diese Legalisierung von Dokumenten in Namibia umfasst die Überprüfung ihrer Herkunft und Echtheit durch einen autorisierten Beamten. Diesem Verfahren nach wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen oder es wird eine spezielle Bescheinigung eingereicht – eine Apostille.
Die Apostille wurde 1961 auf der Haager Konferenz eingeführt, weshalb man auch von Haager–Apostille spricht. Inzwischen haben rund 113 Staaten weltweit dieses Übereinkommen für internationales Privatrecht unterzeichnet. Namibia ist demHaager Übereinkommen im Jahre 2001 beigetreten.
Welche Dokumente können mittels einer Apostille beglaubigt werden?
Annähernd alle Formen an öffentlichen Urkunden innerhalb Namibias können durch eine Apostille beglaubigt werden. Vorgelegt werden können demnach beispielsweise Urkunden zum Nachweis des Personenstandes, Bescheinigungen von Bildungseinrichtungen, Grundbuchauszüge, Eintragungen im Handelsregister aber auch unterschiedliche Formen an medizinischen Gutachten. Darüber hinaus hat die Praxis gezeigt, dass auch namibische Vollmachten in vielen Bereichen des Rechtsverkehrs in Deutschland nur mit Apostille akzeptiert werden.
Wie erhalte ich eine Apostille?
Zuständig für die Apostille sind in Namibia das Justizministerium („Ministry of Justice“) und der Oberste Gerichtshof („High Court of Namibia“).
Unser Notariat steht Ihnen gerne bei der Beantragung einer Apostille zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit! Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit!
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