Eine postmortale Vollmacht für das Vermögen in Deutschland

Viele in Namibia lebende Personen mit deutschsprachigen Wurzeln besitzen ein Konto oder Unternehmensanteile in Deutschland. Was passiert nun, wenn der Kontobesitzer oder Unternehmer stirbt und kein deutsches Testament für sein Auslandsvermögen hinterlassen hat? In der Regel müssen die Erben einen Erbschein beantragen, damit diese gegenüber der Bank oder dessen Geschäftspartnern auftreten können.

Um einen solchen Erbschein zu erhalten, werden die Erben meist einen Erbscheinsantrag bei der Deutschen Botschaft in Windhoek stellen müssen, bei der eine Reihe an Dokumenten vorzulegen sind, wie etwa die Sterbeurkunde der verstorbenen Person, das Testament, die Heiratsurkunde des Erblassers, die Geburtsurkunden und Anschriften aller Erben sowie die Sterbeurkunden der bereits verstorbenen Erben.

Dieses Vorgehen ist leider oft zeitraubend und mit nicht unerheblichen Hürden verbunden. Es empfiehlt sich daher, mit einer postmortalen Vollmacht vorzusorgen.

Was versteht man unter einer postmortalen Vollmacht?

Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen einer transmortalen Vollmacht und einer postmortalen Vollmacht Im ersteren Falle wird die Vollmacht bereits zu Lebzeiten des Erblassers über den Todeszeitpunkt hinaus, im Falle der postmortalen Vollmacht auf den Todesfall hin erteilt. Beide Formen der Vollmacht werden demnach für die Zeit nach dem Tod des Vertretenen erteilt und beziehen sich ausschließlich auf den Nachlass. Das Privatvermögen der Erben wird hierdurch nicht tangiert.

Vorteile einer postmortalen Vollmacht

Der Weg über die postmortale Vollmacht ermöglicht eine beschleunigte und erleichterte Abwicklung des Nachlasses. Der Erblasser hat hierdurch die Möglichkeit, eine ihm vertrauenswürdige Person mit der Abwicklung seines Nachlasses zu beauftragen. Die Erben müssen hierdurch in der Regel nicht gesondert einen Erbschein bei der Deutschen Botschaft oder einem deutschen Nachlassgericht beantragen und können durch eine solche Vollmacht deutlich flexibler agieren. Hierdurch kann den Erben ein erheblicher Zeit- sowie insbesondere auch ein damit verbundener Kostenaufwand für die Beantragung des Erbscheins erspart werden. Je nach Umfang des Nachlasses wird hierdurch ein Kostenaufwand von mehreren tausend Euro vermieden.

Für wen ist eine postmortale Vollmacht sinnvoll?

Insbesondere für den Fall, dass Immobilien zum Nachlass zählen, ist eine postmortale Vollmacht von großer Bedeutung. Auch für die Abwicklung bestehender Konten des Erblassers empfiehlt sich ein solches Vorgehen. Ordnungsgemäß errichtete postmortale Vollmachten erhöhen hierbei die Akzeptanz bei Banken sowie auch bei anderen Einrichtungen des Geschäftsverkehrs Hinterlässt der Erblasser ein Unternehmen, ist es gleichfalls von besonderer Bedeutung, eine Person zur unmittelbaren Weiterführung der Geschäfte zu beauftragen.

Was können wir für Sie tun?

Um sicherzustellen, dass die postmortale Vollmacht auch die erwünschten Wirkungen erzielt und keine Unklarheiten verbleiben, ist eine sorgfältige Planung und Errichtung der Vollmacht unabdingbar. Gerne sind wir Ihnen bei der Errichtung einer solchen Vollmacht behilflich und stehen Ihnen natürlich auch bei anderen erbrechtlichen Themen zur Seite. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit!

Autor: Ulrich Etzold, Rechtsanwalt, in Zusammenarbeit mit Dr. Richard Schulz (Rechtsreferendar Oberlandesgericht München, derzeit Wahlstation in der Kanzlei Etzold-Duvenhage)

Ulrich Etzold & Dr. Richard Schulz

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